Die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses regelt eine Vielzahl von
Gebührentatbeständen. In wesentlichem Umfang bemessen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Wir stehen Ihnen jederzeit für Auskünfte über die voraussichtlich
entstehenden Kosten in Ihrem Fall zur Verfügung.
In bestimmten Fällen kann es gleichsam angezeigt sein, eine Zeitabrechnung durch Abschluss einer Stundenhonorarvereinbarung
vorzunehmen.
Lassen Sie sich von uns über die verschiedenen Möglichkeiten der Abrechnung beraten.