Das Mietrecht genießt in unser Rechts- und Wirtschaftsordnung angesichts seiner sozialen Tragweite und
der Dimension der Vermögenswerte große Bedeutung.
Während Eigentum auf der einen Seite für den Eigentümer verwertbar bleiben muss, versucht das Mietrecht
insbesondere den existenziellen Anspruch des Menschen auf das sprichwörtliche "Dach über dem Kopf" zu schützen. Das Mietrecht besteht aus einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, ist jedoch
nach dem Erlass der hierfür zumeist einschlägigen bürgerlichen Gesetze im Lauf der Zeit wie kaum ein anderes Rechtsgebiet im Wege der gerichtlichen Entscheidung durch die Gerichte fortentwickelt
worden. Eine Vertretung des anwaltlichen Mandats im Mietrecht setzt die fundierte Kenntnis der Rechtsprechung und deren praktische Anwendung voraus.
Unsere Anwälte vertreten seit vielen Jahren Mandanten in Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Dabei werden sowohl Mieter als auch Vermieter im Wohnraum- und Gewerbemietrecht vertreten. Wir gestalten und prüfen für Mieter und Vermieter Mietverträge, bearbeiten Mieterhöhungen und prüfen Nebenkostenforderungen.
Wir vertreten Mieter und Vermieter bei Mietminderungsverlangen und beraten bei Kündigungen von Mietverhältnissen. Im Bedarfsfall vertreten wir Mandanten in Räumungsklageverfahren.
Im Wohnungseigentumsrecht vertreten und beraten wir Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.