Wir helfen Gläubigern bei der Geltendmachung offener Forderungen im Bundesgebiet und in verschiedenen Ländern der EU sowie der Schweiz.
Dabei geht es um die effektive und zeitnahe Durchsetzung der Forderungen durch außergerichtliche Mahnschreiben, deren gerichtliche Durchsetzung und die Zwangsvollstreckung.
Ein professionelles Forderungsmanagement und die fachkundige Beitreibung sind in heutiger Zeit unerlässlich. Viele Schuldner kommen ihrer Zahlungsverpflichtung erst lange Zeit nach Fälligkeit nach oder lassen sich sogar verklagen. Nicht selten rechnet der Schuldner mit dem Gläubiger als billigen Kreditgeber und wartet zumindest, bis das anwaltliche Aufforderungsschreiben zugestellt wird.
Die Gläubiger erfahren dadurch erhebliche Nachteile, die die eigene Existenz bedrohen können.
Daher sollten Gläubiger einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen betrauen.
In diesen Fällen ist eine anwaltliche Beauftragung auch sinnvoll. Viele Schuldner lassen sich bereits durch ein anwaltliches Schreiben zu der Zahlung der offenen Forderung bewegen. Das Einschalten eines Rechtsanwalts betont dabei den Willen des Gläubigers, den Anspruch mit Nachdruck zu verfolgen. Den Gläubigern ist zu empfehlen, nicht zu lange nach der letzten Mahnung mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts zu warten. Die Erfolgschancen sind umso größer, je weniger Zeit seit Fälligkeit der Forderung vergangen ist.
Dabei können in vielen Fällen die Kosten der anwaltlichen Beauftragung für die Forderungsbeitreibung bei dem Schuldner als Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn sich dieser im Verzug befindet.
Zudem sichert nur ein bei Gericht erwirkter Vollstreckungstitel die Forderungen des Gläubigers.
Im Bereich Forderungsmanagement/Inkasso erhalten Sie unter anderem folgende Leistungen bei uns: