In diesem Rechtsgebiet empfiehlt sich eine langjährige Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Die Beratungsinhalte richten sich an Unternehmen und Unternehmer, Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte.
Wir unterstützen Sie bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), sowie einer GmbH & Co. KG.
Ebenso beraten wir zu rechtlichen Fragen bei der Aktiengesellschaft (AG), der offenen Handelsgesellschaft (oHG) und der Kommanditgesellschaft (KG).
Wir informieren Sie über Partnerschaftsgesellschaften (PartG) und Genossenschaften.
Daneben sind wir bei Vereinsgründungen behilflich und beraten zu verschiedenen Fragen des Vereinsrechts.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung über Fragen des Stiftungsrechts und der Stiftungsgründung.
Zu unseren Tätigkeiten zählen unter anderem:
Das Handelsrecht ist eine besondere Form des Privatrechts für Kaufleute. Ist einer der Vertragsparteien eines Kaufvertrages Kaufmann können besondere Rechtsgrundlagen des Handelsrechts Anwendung finden. Die maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse des kaufmännischen Rechtsverkehrs.
Zu den Beratungsinhalten des Handelsrechts gehören unter anderem die Gründung einer Einzelfirma, das Recht des Kaufmanns, der Handelskauf, das Kommissionsgeschäft und das Rechts des Handelsvertreters.